9.100 € / Monat
Gewerbe zu vermieten in Puerto Rico, Mogán, Gran Canaria
- 210 m2
- 1
Beschreibung
Unsere Agentur bietet zur Miete Räumlichkeiten in einem beliebten Komplex direkt am Strand an.
Insgesamt gibt es 7 gemeinsame Standorte. Die Räumlichkeiten sind offen gestaltet und haben eine Gesamtfläche von 210 Quadratmetern. Es verfügt über eine fantastische Terrasse von mehr als 90 Quadratmetern und liegt an der Ecke. Es liegt nur wenige Schritte vom Strand entfernt.
Es ist für einen Mindestaufenthalt von 12 Monaten verfügbar, wobei die Nebenkosten nicht im Mietpreis enthalten sind. Für die Terrasse fällt je nach genutzter Meterzahl ein Aufpreis an.
Ideal für gewerbliche Unternehmen wie Supermärkte, Mode- oder Souvenirläden, Schönheitssalons, Massagezentren usw.
Für Betriebe, die mit dem Gastgewerbe verbunden sind, wie z. B. Restaurants/Pizzerien, chinesische Buffets, Cafeterias oder Bars, informieren Sie sich über eine mögliche Änderung der Lizenz und/oder eine notwendige Sanierung der Räumlichkeiten.
Neben Servicebereichen wie Bushaltestellen, Restaurants, Einkaufszentren, Bars und neben dem Strand von Puerto Rico.
Steuern sind nicht im Mietpreis enthalten
„BESICHTIGUNGEN DER IMMOBILIE: Alle Besucher, die an einer Besichtigung der Immobilie interessiert sind, müssen vor dem Besuch ein gültiges Ausweisdokument wie DNI, NIE oder Reisepass vorlegen. Darüber hinaus muss jeder Besucher beim Betreten ein Besichtigungsformular unterschreiben zum Grundstück.“
Um die Immobilie zu reservieren, ist eine Vorauszahlung einer monatlichen Anzahlung erforderlich (die innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Übergabe der Immobilie an den Eigentümer zurückerstattet wird, sofern die Bedingungen dieselben sind wie zum Zeitpunkt der Übergabe). vom Eigentümer. Mieter und dass die Bedingungen des Mietvertrages erfüllt sind).
Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnraum, verabschiedet am 27. April 2023 im Kongress und am 18. Mai im Senat, das am Tag nach seiner Aufnahme in das BOE in Kraft tritt, d. h. im Mai. 26 von 2023, Artikel 20, Abschnitt 1 legt fest, dass bei Wohnraummietverträgen „die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Vertragsformalisierung vom Vermieter getragen werden“.
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge zur Nutzung außerhalb von Wohnräumen, Räumlichkeiten etc. und gilt insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Vermittlungsgebühren mit seinem entsprechenden IGIC.
Eigenschaftsinformationen unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen.
Eigenschaften
- Gewerbe
- Badezimmer: 1
- Wohnfläche: 210 m2
- Energieausweis (Verbrauch): G
- Energieausweis (Emissionen): G