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Haben ausländische Rentner in Spanien Anspruch auf kostenlose Gesundheitsversorgung?

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  1. Der Zugang zur kostenlosen staatlichen Gesundheitsversorgung in Spanien ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
  2. Bilaterale Abkommen

Kurz gesagt: Ja. Aber es gibt bestimmte Bedingungen. Falls Sie diese Bedingungen jedoch nicht erfüllen sollten, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn in Spanien gibt es eine kostengünstige Möglichkeit, Zugang zum gesamten medizinischen System zu erhalten, ohne dass Ihr aktueller oder früherer Gesundheitszustand berücksichtigt wird, wie es bei einer privaten Krankenversicherung der Fall wäre.

Die medizinisch Versorgung steht allen in Spanien lebenden und arbeitenden Personen kostenlos zur Verfügung. Allerdings sollten Sie aufpassen, denn es gibt kein einheitliches spanisches Gesundheitssystem, deshalb müssen Sie die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der jeweiligen autonomen Region prüfen. Diese Bedingungen können variieren, ebenso wie die Anforderungen.

Laut dem Bericht der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und vielen anderen Studien gehört das spanische Gesundheitssystem zu den Top 10 der Welt. Außerdem zählt Spanien zu den Ländern mit der höchsten Lebenserwartung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Auswanderer, die sich in Spanien zur Ruhe setzen, diese in Anspruch nehmen möchten.

Arzt mit einem Stethoskop, der auf einem Laptop tippt
Der Zugang zum nationalen spanischen Gesundheitssystem ist eine Möglichkeit. Foto: Unsplash

Der Zugang zur kostenlosen staatlichen Gesundheitsversorgung in Spanien ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Sie sind in Spanien ansässig, entweder angestellt oder selbstständig und zahlen daher Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie einen gültigen Wohnsitz in Spanien und erhalten staatliche Leistungen.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Spanien und Ihr Partner ist bei der Sozialversicherung gemeldet. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich gerade getrennt haben oder geschieden sind.
  • Sie erhalten gesetzliche Rente.
  • Sie sind von einer Person abhängig, die Anspruch auf staatliche Gesundheitsversorgung in Spanien hat.
  • Nach 5 Jahren Aufenthalt gelten Sie in Spanien als dauerhaft wohnhaft.
  • Sie nutzen eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für vorübergehende Aufenthalte von weniger als 3 Monaten.
  • Sie zahlen direkt in das öffentliche Krankenversicherungssystem ein („Convenio Especial“). Dabei handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die über den staatlichen Gesundheitsdienst Spaniens abgewickelt wird. Wenn Sie unter 65 Jahre alt und im Ruhestand sind, beträgt der monatliche Beitrag 60 €. Ab 65 Jahren ist ein Monatsbeitrag von 157 € zu entrichten. Dabei werden Vorerkrankungen oder aktuelle Gesundheitsprobleme nicht berücksichtigt.

So melden Sie sich für das „Convenio Especial“ an:

Erforderlich ist, dass Sie seit mindestens 12 Monaten im „Padrón“ (Standesamt beim Rathaus) Ihrer Stadt oder Gemeinde eingetragen sind. Wenn Sie in diesem Zeitraum an verschiedenen Orten gelebt haben, sollten Sie Kopien aus den verschiedenen Standesämtern vorlegen, um Ihre Aufenthaltsdauer im Land nachzuweisen.

Der nächste Schritt ist dann die Beantragung des Convenio Especial in Ihrer Autonomen Gemeinschaft. Aktuelle Anweisungen erhalten Sie, indem Sie sich auf dieser Regierungswebsite an Ihr regionales Gesundheitsamt wenden. Im Folgenden finden Sie einige direkte Links zu den bei Auswanderern beliebtesten autonomen Regionen in Spanien:

Murcia

Valencia

Andalusien

Balearen

Kanarische Inseln

Bilaterale Abkommen

Spanien hat mit vielen Ländern bilaterale Abkommen geschlossen, aufgrund derer Bürger aus den jeweiligen Ländern für einen kurzen Zeitraum nach Spanien reisen können und Zugang zu kostenloser medizinischer Notfallversorgung erhalten. Wenn Sie diesem Link folgen, können Sie die derzeit geltenden bilateralen Abkommen auf Spanisch nachlesen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer spanischen Botschaft oder Ihrem Konsulat vor Ort, ob zwischen Ihrem Land und Spanien ein bilaterales Abkommen besteht.Wenn sich herausstellt, dass Sie keinen Anspruch auf kostenlose staatliche Gesundheitsversorgung haben, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen.

Je nach Ihren Lebensumständen müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen, bevor Sie Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung erhalten, oder Sie entscheiden sich möglicherweise sogar dafür, beide gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie sich über die Unterschiede zwischen beiden informieren möchten, werfen Sie doch einen Blick auf unseren ausführlichen Leitfaden zur staatlichen vs. privaten Gesundheitsversorgung in Spanien.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Unsere Artikel sollen Ihnen ein besseres Verständnis des spanischen Immobilienmarktes vermitteln, nicht aber eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung ersetzen. Für eine fachliche Beratung ist es ratsam, sich an einen professionellen Berater zu wenden. Obwohl wir uns um Genauigkeit bemühen, kann thinkSPAIN nicht garantieren, dass die von uns bereitgestellten Informationen vollständig oder auf dem neuesten Stand sind. Entscheidungen, die auf der Grundlage unserer Artikel getroffen werden, liegen in Ihrem eigenen Ermessen. thinkSPAIN übernimmt keine Haftung für etwaige Handlungen, Fehler oder Auslassungen.

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